Elektroprüfdienst

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Eine Prüfpflicht elektrischer Geräte und Anlagen für Ihr Unternehmen ergibt sich durch die
Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV).

Berufsgenossenschaften geben einheitlich Termine, Art und Weise der Durchführung in Richtlinien,
den Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschriften (DGUV V3 + 4) vor.

Technische Voraussetzungen, Durchführung und Grenzwerte liefern die Innung für Elektro- und Informationstechnik,
sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Sie sind als Arbeitgeber/Unternehmer Gesellschafter/Geschäftsführer nach §3 Abs. 6
für die regelmäßige Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Richlinien verantwortlich.
Wussten Sie, dass Sie sich nach § 23 der BetrSichV V3 im Schadensfall strafbar machen
bzw.
Versicherer eine Schadensregulierung verweigern,
wenn Sie dieser nicht nachkommen.
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