Eine Prüfpflicht elektrischer Geräte und Anlagen für Ihr Unternehmen ergibt sich durch die
Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV).
Berufsgenossenschaften geben einheitlich Termine, Art und Weise der Durchführung in Richtlinien,
den Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschriften (DGUV V3 + 4) vor.
den Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschriften (DGUV V3 + 4) vor.
Technische Voraussetzungen, Durchführung und Grenzwerte liefern die Innung für Elektro- und Informationstechnik,
sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Sie sind als Arbeitgeber/Unternehmer Gesellschafter/Geschäftsführer nach §3 Abs. 6
für die regelmäßige Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Richlinien verantwortlich.
für die regelmäßige Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Richlinien verantwortlich.
Wussten Sie, dass Sie sich nach § 23 der BetrSichV V3 im Schadensfall strafbar machen
bzw.
Versicherer eine Schadensregulierung verweigern,
wenn Sie dieser nicht nachkommen.